Rechtsanwalt Ulrich Stapf

Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg

Rechtsanwalt in Aschaffenburg von 1984 – 2018

Einer der Tätigkeitsschwerpunkte vom Rechtsanwalt Stapf lag im öffentlichen Recht wie:

  • dem öffentlichen Baurecht (Bauordnungs-und Bauplanungsrecht)
  • dem Beitrags-und Gebührenrecht
  • dem Gewerberecht, dem Zulassungs-und Prüfungsrecht

sowie insbesondere

dem Kommunalrecht einschließlich öffentlicher Verträge und Verbandsrecht

Rechtsanwalt Stapf

Rechtsanwalt Stapf verfügte nicht nur über langjährige Erfahrung und theoretische Kenntnisse des Verwaltungsrechts, er war aufgrund jahrzehntelanger Mitgliedschaft im Gemeinderat und als aktueller 2. Bürgermeister seiner Heimatsgemeinde sowie als anwaltlicher Vertreter von Kommunen ganz besonders mit den Entscheidungsprozessen der öffentlichen Träger und Behörden vertraut.

Seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit war Rechtsanwalt Stapf, auch als Vertragsanwalt von Haftpflichtversicherungen mit den Fragen des Verkehrsrechts vertraut und sowohl im Bereich der Unfall- und Schadenregulierung als auch in Bußgeld- und Verkehrsstrafsachen tätig.

Neben dem allgemeinen Vertragsrecht hatte Rechtsanwalt Stapf im bürgerlichen Recht einen besonderen Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich des Erbrechts. Er beriet und vertrat Mandanten in allen Fragen des Erb-, Nachlass-, und Pflichtteilsrechts. Dies betrifft sowohl die rechtlichen Fragen vor Eintritt des Erbfalls, so die Formulierung von Übergabeverträgen und letztwilligen Verfügungen, als auch die Rechtsprobleme, welche mit Eintritt des Erbfalls entstehen, wie Vollzug und Auslegung von Testamenten und Fragen der Erbengemeinschaft, insbesondere deren Auseinandersetzung.

Noch unter Gültigkeit der Konkursordnung und ab 1999 seit Inkrafttreten der aktuellen Insolvenzordnung war Rechtsanwalt Stapf im Insolvenzrecht tätig: Nach erfolgreicher Absolvierung des Fachanwaltslehrgangs war er nicht nur als Insolvenzverwalter und Treuhänder tätig, sondern auch im Bereich der vorbeugenden Schuldnerberatung von Unternehmen und Privatpersonen.

Insbesondere Einzelunternehmer und Verbraucher, welche die Restschuldbefreiung anstreben, beriet und vertrat Rechtsanwalt Stapf vom außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren an auf Wunsch bis zur vollständigen Restschuldbefreiung.

Im August 2018 verstarb Rechtsanwalt Ulrich Stapf nach schwerer Erkrankung.

Über drei Jahrzehnte hat er die Kanzlei mit seinem Einsatz und seinem Berufsethos entscheidend geprägt. Sein juristisches Geschick und Wissen, sein Engagement für die Rechtssuchenden waren und sind stets Vorbild und Ansporn.